Die Gästekarte Sächsisch Schweiz steht allen Gästen zur Verfügung, die in einem der folgenden Orte ihre Unterkunft buchen:

Bad Gottleuba-Berggießhübel | Bad Schandau | Gohrisch | Hohnstein | Königstein | Lohmen | Pirna | Kurort Rathen | Reinhardtsdorf-Schöna | Rosenthal-Bielatal | Sebnitz | Struppen | Stadt Wehlen | Rathmannsdorf 

Jedem seine eigene

Quelle: Florian Trykowski

 

Jeder Gast erhält die Gästekarte Sächsische Schweiz direkt bei der Anreise von seinem Gastgeber.
Während des Aufenthaltes (vom Anreise- bis zum Abreisetag) können dann mit der Karte zahlreiche Vorteile genossen werden.

Derzeit sind über 65 Rabatte bei einer Vielzahl von Freizeiterlebnissen in die Gästekarte intergiert. 

Die Erlebnis-Broschüre Sächsische Schweiz listet alle Partner und Vergünstigungen auf.

Frei mit Bus und Bahn

Quelle: Florian Trykowski

 

Zusätzlich bieten die Orte Pirna, Königstein, Sebnitz, Gohrisch, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Bad Schandau, Hohnstein, Struppen, Lohmen, Rosenthal-Bielatal, Bad Gottleuba-Berggießhübel und Stadt Wehlen den Gästen, die hier übernachten, die Gästekarte mobil  an. Sie ist eine Erweiterung der Gästekarte Sächsische Schweiz und ermöglicht es dem Gast, neben den zahlreichen Vergünstigungen zusätzlich in der gesamten Sächsischen Schweiz ohne zusätzliches Ticket mit Bus, Bahn und Fähre in den VVO-Tarifzonen zu fahren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

FAQ für Vermieter:

Die Gästekarte Sächsische Schweiz ist eine kostenlose Vorteilskarte, die Übernachtungsgäste von ihrem Gastgeber erhalten. Sie kann nicht gekauft werden und bietet während des Aufenthalts zahlreiche Vergünstigungen bei Ausflugszielen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Bahnen und weiteren touristischen Angeboten in der Region.

Die Gästekarte mobil ist eng mit der Gästetaxe und dem elektronischen Meldewesen verknüpft. Voraussetzung für die Teilnahme ist daher, dass Ihre Kommune eine Gästetaxe erhebt und das AVS-Meldewesen-System nutzt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Gemeinde eigenständig, ob sie sich am Projekt Gästekarte mobil beteiligt. Die Teilnahme ist eine kommunale Entscheidung, da die Gemeinde organisatorisch in Finanzierung, Abrechnung und Ausgabe eingebunden ist.

Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihre Kommune, um zu erfahren, ob eine Beteiligung an der Gästekarte mobil bereits besteht oder geplant ist.

Ja, natürlich.

Für Ihre Online-Kommunikation stellen wir Ihnen auf Anfrage sehr gern passendes Bild- und Textmaterial zur Verfügung. Zusätzlich können Sie bei uns Aufsteller für Ihre Unterkunft erhalten. Diese erklären Ihren Gästen die wichtigsten Informationen zur Gästekarte mobil übersichtlich und verständlich.

FAQ für Freizeitbetriebe

Bad Gottleuba-Berggießhübel | Bad Schandau | Gohrisch | Hohnstein | Königstein | Lohmen | Pirna | Kurort Rathen | Reinhardtsdorf-Schöna | Rosenthal-Bielatal | Sebnitz | Struppen | Stadt Wehlen | Rathmannsdorf 

Der Gast findet alle beteiligten Freizeitbetriebe und die jeweiligen Rabatte auf der Webseite:

www.saechsische-schweiz.de/gaestekarte

Zusätzlich sind alle Partner übersichtlich im Begleitheft zur Gästekarte, der „Erlebnisbroschüre Sächsische Schweiz“, aufgeführt. Vor Ort erkennt der Gast beteiligte Partner außerdem an einem entsprechenden Aufkleber im Kassenbereich. Dieser signalisiert, dass die Gästekarte dort akzeptiert wird.

Als beteiligte Freizeiteinrichtung profitieren Sie von zusätzlicher Sichtbarkeit bei Übernachtungsgästen in der Sächsischen Schweiz.

Ihr Angebot wird auf der Webseite zur Gästekarte sowie in der „Erlebnisbroschüre Sächsische Schweiz“ aufgeführt. So erfahren Gäste direkt, welche Vorteile und Rabatte sie mit ihrer Gästekarte bei Ihnen nutzen können.

Zusätzlich erhalten Sie einen Aufkleber für den Kassenbereich, mit dem Gäste vor Ort sofort erkennen, dass Sie Partner der Gästekarte sind. Die Beteiligung kann somit dazu beitragen, neue Gäste auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen, Besuche zu fördern und Ihre Einrichtung stärker in die touristische Vermarktung der Region einzubinden.

Nein. Neben der von Ihnen gewährten Vergünstigung entstehen keine weiteren Kosten.

Voraussetzung für eine Beteiligung ist lediglich, dass Sie Gästen mit Gästekarte einen Vorteil von mindestens 1 Euro oder 10 % auf Ihr Angebot gewähren. Darüber hinaus fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Der Gast weist die Berechtigung durch das Vorzeigen seiner gültigen Gästekarte nach.

Damit Ihre Mitarbeitenden die Gästekarte schnell erkennen und die Vergünstigung korrekt gewähren können, stellen wir Ihnen passendes Informationsmaterial für den Kassenbereich zur Verfügung.

Fragen? Ideen? Feedback? Immer und gern an:

Quelle: Amac Garbe

Maria Miersch

Teamleiterin Kommunales Tourismusnetzwerk

Sabine Schulz

Projektmanagement Kommunales Tourismusnetzwerk