Informationen für Touristiker zur aktuellen Waldbrandsituation
Liebe Mitglieder und Partner des Tourismusverbandes,
die aktuelle Beaknntmachung des Landratsamtes vom 06.08.2022 lautet:
Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht nicht mehr eingeschränkt.
Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Die neue Allgemeinverfügung vom 06.06.2022 wurde per 11.08.2022 noch einmal angepasst.
Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden:
Wortlaut der Allgemeinverfügung
Die Sperrung der Kirnitzschtalstraße, der B 172 sowie des Grenzübergangs Schmilka / Hrensko ist aufgehoben.
Nachdem in den letzten Tagen eine positive Entwicklung im Waldbrandgebiet Sächsische Schweiz zu verzeichnen war und die Einsatzschwerpunkte reduziert werden konnten, hat das Landratsamt das Einsatzgebiet verkleinert. Der gesperrte Bereich wird nun von der Elbe, der Kirnitzsch sowie der tschechischen Grenze eingerahmt.
Anlage zur Bekanntmachung - Einsatzgebiet
Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation für unsere Tourismusregion und alle touristischen Unternehmen.
Wir bleiben weiterhin an allen Themen dran, die wir versprochen haben (Unterstützungsleistungen für die Unternehmen, Marketingkampagne, Kommunikation mit den Medien zu einer faktenbasierten und aktuellen Berichterstattung, ...)
Als Tourismusregion Sächsische Schweiz haben wir schon in vielen anderen Krisen bewiesen, dass wir stark sind und zusammenstehen.