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Online-Marketing

Online Marketing

Diese Tipps sollen Ihnen helfen, in der schnelllebigen Welt des Online-Marketings den Überblick zu behalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts kann jedoch nicht übernommen werden.

Haben Sie alle Maßnahmen für eine datenschutzkonforme Webseite umgesetzt?

Dann prüfen Sie hier.

Benötigt jede Webseite einen Cookie-Hinweis?

Die DSGVO verlangt u.a., dass die Rechtsgrundlagen für jedes Cookie in der Datenschutzerklärung angegeben werden. Weiteres sollte eigentlich die ePrivacy-Verordnung reglementieren, die aber noch nicht in Kraft getreten ist (Stand 15.06.2021). Webseitenbetreiber können sich aktuell also nur an dem orientieren, was der EuGH dazu aktuell entschieden hat und was die einzelnen Datenschutzbehörden und die Datenschutzkonferenz vorgeben.

Rechtlich auf der sicheren Seiten ist man mit dem Einsatz eines ConsentTools (Einwilligungsabfrage) auf der Webseite. Dieses muss allerdings auch korrekt konfiguriert werden und zwischen essentiell notwendigen Cookies zum Betrieb der Webseite (die der Nutzer nicht ablehnen kann) und weiteren Gruppen von Cookies (die der Nutzer abwählen darf) unterscheiden. Darüber hinaus muss der Nutzer detailliert über die Dienste informiert werden, die Cookies setzen und Daten übertragen.

Er muss ausdrücklich bestätigen, dass er zustimmt. Vor dieser Zustimmung des Nutzers dürfen noch keine Daten übertragen werden.

Ausführliche Infos zum Thema bei E-Recht24

(Nun auch vom BGH bestätigt: Unbeschränkte Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies in Deutschland Pflicht. Hier informieren.)

Abmahnungen: Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform

Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind dazu verpflichtet , auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission zu verweisen. Anbieter von Beherbergungsleistungen, die Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) anbieten, müssen von ihrer Website auf die OS-Plattform verlinken. So schreibt es die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vor. Die Hinweispflicht gilt seit 2016.

Der DTV empfiehlt das Impressum der Website unterhalb der bisherigen Pflichtangaben um folgenden Text (mit Verlinkung) zu ergänzen: Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Bitte überprüfen Sie auch für Ihren eigenen Internetauftritt, ob Sie den Hinweis zur OS-Plattform in Ihr Impressum einbinden müssen.

 

Wichtig! Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzen

Die DSGVO gilt u.a. für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und personenbezogene Daten erfassen. Neben eindeutig erkennbaren personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer usw. zählen allerdings auch IP-Adressen und Cookies dazu, die beim Aufruf der meisten Webseiten erfasst bzw. gesetzt werden. Falls Sie sich noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf!

Ausführliche Informationen, Vorlagen zur Gestaltung ihres Impressums oder der Datenschutzerklärung sowie weitergehende Beratungsmöglichkeiten finden Sie im kostengünstigen Mitgliederbereich auf: E-Recht24

Weitere Ressourcen:

•    Fragebogen des LDA Bayern: https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf
•    Fallbeispiel der IHK: https://www.ihk-muenchen.de/datenschutz-kmu/
•    Handreichung für kleinere Unternehmen (auch Beherbergungsbetriebe!) und Vereine: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html
•    Grundlegende Informationen: https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

Online-Test zur Standortbestimmung auf dem Weg zur DSGVO. Dieser Online-Test wurde vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht entwickelt und dient zur Selbsteinschätzung: https://www.lda.bayern.de/tool/start.html

Alternativ können Sie zum Beispiel auch die Rechtsanwaltskanzlei Siebert Goldberg beauftragen, Ihre Webseite zu überprüfen: https://www.e-recht24.de/lp/dsgvo-check.html

Abmahngefahr durch fehlende SSL-Verbindung

Wer auf seiner Webseite personenbezogene Daten erhebt, muss gewisse Schutzmaßnahmen, wie eine sichere https-Verbindung, bieten. Im schlimmsten Fall drohen sonst Abmahnungen ....

Mehr erfahren

Google Analytics

Sie nutzen Google Analytics auf Ihren Webseiten? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie Google Analytics rechtssicher einsetzen.
Dafür sind folgende Maßnahmen nötig:
 1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
 2. IP Anonymisierung nutzen
 3. Datenschutzerklärung aktualisieren
 4. Opt Out Cookies + Link zu Browser PlugIn setzen

Ausführliche Infos und Handlungsanleitung

Informationspflichten bei Onlineangeboten

Wer als Unternehmer seine Leistungen auf einer eigenen Homepage im Internet anbietet, hat zwingend die gesetzlichen Informationspflichten (z.B. Impressumspflicht nach § 5 TMG (Telemediengesetz), Informationspflichten des Unternehmers bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten.

> mehr bei Deutschen Tourismusverband e. V.

Impressumspflicht

Fast jede  Webseite braucht ein Impressum. 90% aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach TMG.
Impressumsverstöße im Netz werden seit einigen Jahren abgemahnt. Um dies zu verhindern, können Sie auf dem folgenden Link ein vollständiges Impressum erstellen und korrekt auf der eigenen Website einbinden.

Impressum erstellen

Bild-, Zitat- und Urheberrecht

Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? Der große Ratgeber Bild-, Zitat- und Urheberrecht in Fragen & Antworten, ganz neu aufgelegt mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke.

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