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Recht im Tourismus

Recht im Tourismus

Seit dem 01. Juli 2018 ist das neue Reiserecht in Kraft!

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Verbraucherrechte im Bereich der Onlineangebote zu stärken.  Auf die Unternehmen der gesamten Tourismusbranche kommen damit neue Herausforderungen zu.
Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung "verbundener Reiseleistungen". Ebenso werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert und es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Einen Überblick zu den Regelungen für Gastgeber, Vermittler und Reiseveranstalter finden Sie in den Merkblättern der IHK zusammengefasst.

Infoblatt für Gastgeber
Infoblatt für Vermittler
Infoblatt für Veranstalter

Rechtliches für Touristiker aus dem Tourismusnetzwerk Sachsen

Das Tourismusnetzwerk Sachsen ist eine Netzwerkplattform und wird aktuell getragen von 24 Netzwerkpartnern aus dem ganzen Land - Destinationen, Institutionen und Verbänden. Unter der Federführung von TMGS und LTV SACHSEN  arbeiten inzwischen bereits über 70 Redakteureund Autoren im Tourismusnetzwerk mit.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung allgemeiner Informationen zu Rechtsthemen im Tourismus.

Rechtliches für Touristiker

Preisangaben in der Werbung

•   Werbung für Privatunterkünfte unter Angabe von Preisen

Wer Privatunterkünfte vermietet, ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe des Endpreises verpflichtet. Hält sich ein Vermieter nicht an die Vorgaben der Preisangabenverordnung, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG). Dies kann zu einer Abmahnung oder im Falle einer geahndeten Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen.

•   BGH-Urteil zur Endreinigung bei Ferienwohnungen/ -häusern 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben.

> mehr beim Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV)

Reservierung & Buchung

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

> mehr beim Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV)

Gewerbeanzeigen und Steuern

Die Vermietung von Gästeunterkünften stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angezeigt werden muss. Die Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden und ist von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig. Das Gewerbeamt gibt die Meldung u.a. an das Finanzamt weiter.

Bei der Vermietung von Gästeunterkünften sind die Einnahmen zu versteuern. Ob darüber hinaus Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahmen ab ...

> mehr beim Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV)

DTV-Faktensammlung zur Vermietung von Ferienunterkünften

Da die Vermietung von Gästeunterkünften nicht im rechtsfreien Raum passiert, hat sich der Deutsche Tourismusverband e.V. mit Fragen rund um dieses Thema auseinandergesetzt und in einer Faktensammlung alles Wissenswerte zusammengetragen. Vor allem bei der Eröffnung und Erstvermietung von Ferienunterkünften ist dies ein hilfreiches Dokument.

Download FAQ Vermietung von Ferienunterkünften


> mehr beim Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV)

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