Recht im Tourismus
Seit dem 01. Juli 2018 ist das neue Reiserecht in Kraft!
Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Verbraucherrechte im Bereich der Onlineangebote zu stärken. Auf die Unternehmen der gesamten Tourismusbranche kommen damit neue Herausforderungen zu.
Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung "verbundener Reiseleistungen". Ebenso werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert und es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Einen Überblick zu den Regelungen für Gastgeber, Vermittler und Reiseveranstalter finden Sie in den Merkblättern der IHK zusammengefasst.
Infoblatt für Gastgeber
Infoblatt für Vermittler
Infoblatt für Veranstalter