EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung
(EU Short Term Rental Regulation)
Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung ist eine Verordnung der Europäische Union zur besseren Regulierung von Kurzzeitvermietungen (z. B. Ferienwohnungen über Online-Plattformen wie Airbnb).
Einige europäische Städte wie Paris, Barcelona oder Berlin haben in den letzten Jahren strengere Regeln eingeführt, weil Kurzzeitvermietungen Wohnraum verknappen können. Die EU-Verordnung schafft nun einen gemeinsamen Rahmen.
Ziel der Verordnung
- mehr Transparenz im Markt für Kurzzeitvermietungen schaffen
- Städten und Gemeinden helfen, Wohnraummangel besser zu steuern
- einheitliche Regeln für Online-Plattformen in der EU schaffen
- Bürokratie vereinfachen und nationale Alleingänge harmonisieren
Was wird konkret geregelt?
- Registrierungspflicht
Vermieter müssen sich – je nach nationalem Recht – registrieren und eine Registrierungsnummer erhalten. - Datenaustausch durch Plattformen
Plattformen müssen regelmäßig bestimmte Vermietungsdaten (z. B. Anzahl der Vermietungstage, Inserate) an Behörden übermitteln. - Einheitliches digitales Verfahren
Einführung eines EU-weit standardisierten, digitalen Systems zur Datenübermittlung.
Wen betrifft das?
- Private Gastgeber
- Gewerbliche Anbieter
- Online-Vermietungsplattformen
- Kommunen und nationale Behörden
